Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung richtet sich an Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Eine Wohngebäudeversicherung versichert das Wohngebäude, ist Zubehör vorhanden das der Instandhaltung des Gebäudes oder zu dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist es mitversichert soweit es sich im Wohngebäude befindet oder außen am Wohngebäude angebracht ist. Nebengebäude sowie Garagen müssen in der Regel separat angegeben werde.

Eine „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet in der Regel:

  • Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm und Hagel

Weitere versicherbare Gefahren können sein:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, -senkung, -rutsch
  • All-Risk (unbenannte Gefahren)

Der Versicherungsschutz gilt für das im Vertrag benannte Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und Grundstücksbestandteile müssen separat angegeben werden. Im Schadensfall wird der Neuwert der zerstörten Sachen, bzw. die notwendigen Reparaturkosten bei beschädigten Sachen, erstattet. Erfolgt kein Neuaufbau besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert. Viele weitere Kosten die im Zusammenhang mit einem Schadensfall entstehen können, sind (teilweise auch über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Hierzu zählen unter anderem: Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie auch Schadenabwendungs- und –minderungskosten. Auch Mietausfallschäden werden, soweit vereinbart, ersetzt. Die Versicherungssumme wird anhand eines Wertermittlungsbogens, der m²-Wohnflächenberechnung, mit Hilfe eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten festgelegt.