Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung für Bauherren!

Kommen auf Ihrer Baustelle Dritte zu schaden haften Sie als Bauherr für diese laut BGB* in unbegrenzter Höhe. Hier ist besonders zu beachten, dass dies auch gilt wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben.

Grundsätzlich umfasst die Bauherrenhaftpflicht alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat (z.B. Verstoß gegen Überwachungspflicht oder Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle).

Im Schadensfall prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung zunächst ob der Schadenersatzanspruch berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. In diesem Falle werden sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuellen Rechtsstreit – von der Haftpflichtversicherung getragen.

*BGB § 823 Absatz 1: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“