Gewerbe

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung dient sowohl dem Schutz des Unternehmers als auch seiner gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung. Sie prüft gestellte Forderungen auf Rechtmäßigkeit um dann entweder unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder aber berechtigte Ansprüche im Rahmen des Deckungsumfangs zu regulieren.

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Betriebsinhalt

Jedes Unternehmen investiert gezwungenermaßen einen Teil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Maschinen, Werkzeuge usw. Wenn jedoch der Warenbestand oder die Betriebseinrichtung durch Gefahren wie Feuer, Raub oder Naturgewalten zerstört wird, kann das den Betriebsablauf stören oder sogar völlig zum Stillstand bringen. Daraus entstehende Umsatzeinbrüche können eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes darstellen.

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D&O

Tagtäglich treffen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen. Stellen sich diese als Fehlentscheidungen heraus, kann das enorme Schäden nach sich ziehen. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
In vielen Fällen besteht kein ausreichender Schutz durch die D&O des Unternehmens. Aus diesem Grund und auch weil die Haftung auch nach Firmenaustritt weiter besteht, ist es sinnvoll selbst für diesen Schutz zu sorgen.

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