Info-Beitrag zur Regelung der Organentnahme in Europa

Wem gehören eigentlich meine Organe nach meinem Ableben?
Diese Frage sollte man sich stellen, bevor man in oder durch europäische Länder reisen möchte.
Dazu folgendes Szenario:
Nach einem entspannten Urlaub in Italien, fährt Ehepaar mit dem Auto über Österreich zurück in die Heimat nach Deutschland. Auf der österreichischen Autobahn kommt es zu einer Massenkarambolage. Die Frau überlebt schwerverletzt, der Mann wird im Krankenhaus für hirntot erklärt und an eine Beatmungsmaschine angeschlossen. Monate später entscheidet die Frau, die Maschine abstellen zu lassen. Nach der Überführung der Leiche des Mannes, erfährt die Frau, dass ihrem verstorbenen Mann Organe entnommen wurden.
Was hier nach einem Drehbuch für einen Krimi klingt, ist in vielen europäischen Ländern Realität.
Denn was das Ehepaar nicht wusste, in Österreich gilt bei der Organentnahme die sogenannte Widerspruchslösung, diese besagt, dass ein Organ, ein Organteil oder Gewebe einem Organspender entnommen werden dürfen, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt. Das heißt, das Ehepaar hätte vor der Reise einen Widerspruch in schriftlicher Form (z.B. mitgeführter Zettel), mündlicher Form (z.B. bezeugt durch Angehörige) formulieren oder sich in das sogenannte Widerspruchregister gegen Organspende eintragen lassen sollen.
Weitere Regelungen wie beispielsweise die Notstandsregelung oder die erweiterte Zustimmungsregelung wird auf dieser Seite sehr gut erklärt. Auf dieser finden Sie auch eine Tabelle, welche die verschiedenen Regelungen zur Organentnahme in europäischen Ländern auflistet.
Grundsätzlich sollten Sie sich zeitnah um die Themen Vorsorge, Patientenverfügung, Vollmachten und Testament kümmern, dazu erhalten Sie weitere Informationen in unserem Büro.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame Urlaubszeit!
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