Hausratversicherung – Elementardeckung und unbenannte Gefahren
Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannung durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind so bereits versichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt.
Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten. Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ benötigen und bei welchen Schadensszenarien deren Deckung greifen würde.
Nachstehend möchten wir Ihnen zunächst die Deckung für Elementarschäden anhand von Schadenbeispielen veranschaulichen.
Mehrere Landesregierungen starteten bereits werbliche Versicherungsinitiativen, um ihre Bürger zur entsprechenden Erweiterung des Versicherungsschutzes anzuregen, da die Schwere dieses Problems erkannt wurde. Man möchte den Einzelnen mehr in die Eigenverantwortung nehmen, weshalb die Hilfsfonds für die Opfer von Elementarschäden entsprechend gestrichen wurden. Hilfszahlungen erhält so nur noch, wer sich nicht selbst hätte versichern können.
Schadenbeispiele für Elementarschäden aus der Praxis
Überschwemmung
Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.
Ein Beispiel: Der fränkische Ort Poxdorf liegt etwa 2 km vom Überschwemmungsgebiet des Flusses Regnitz entfernt. Am 21. Juli 2007 fielen dort innerhalb von nur 6 Stunden etwa 160 Liter Regen pro Quadratmeter. Der Fluss konnte die Wassermassen nicht mehr fassen und trat über seine Ufer. Nach kürzester Zeit waren in der Gegend um Poxdorf mehr als 1.000 Häuser und Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100 Mio. Euro.
Typische Überschwemmungsschäden am Hausrat sind das Aufquellen von Möbeln, Schimmel und Stock an Textilien und Polstermöbeln sowie Verschmutzungen durch mitgeführten Schlamm u. a. Verunreinigungen.
Rückstau
Kommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.
Schneelast
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, aber dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee.
Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben.
Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon.
Gelangt so Schnee oder anderer Niederschlag ins Hausinnere, verursachen sie spätestens mit der Schmelze typische Wasserschäden.
Lawinen
Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen.
Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird.
Mit dem Haus wird natürlich auch der mitgeführte Hausrat zerstört, der im Rahmen der Außenversicherung auch im Urlaub unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fällt.
Erdrutsch
Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen.
Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt.
Auch hierzu ein Beispiel der jüngeren Vergangenheit:
Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfe mit weggerissen.
Der ebenfalls zerstörte Hausrat wäre über die Elementarschadendeckung versichert.
Erdfall
Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden auszeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über
die Elementarschadendeckung abgedeckt.
Erdbeben
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben der jüngeren Vergangenheit war wohl das Beben von Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte.
Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt.
Bereits leichte Beben können Bilder von der Wand holen oder Regale abräumen. Auch für solche Schäden greift die Elementarschadendeckung.
Vulkanausbruch
Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde.
Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es im Urlaub zu einem Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung z. B. Ihre im Hotelzimmer zurückgelassene Kleidung ersetzen, wenn das Gebäude durch Lava in Flammen aufgeht.
Spiel der Elemente
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden besteht, sondern auch aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.
Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen.
Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.
Unbenannte Gefahren – Versichert gegen (fast) alles mögliche…
Die Absicherung der Basisgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt. Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese zugegeben schwer greifbare Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde.
Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus.
Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie. In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Genau diese theoretische Fülle versicherter Schadensursachen macht diese Deckung für Kunden oft zu etwas sehr suspektem. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung. Da es unmöglich sein dürfte, auf alle denkbaren Schadensursachen einzugehen für die Versicherungsschutz bestünde, diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur kurz beispielhaft starken Wind unter Windstärke 8 als versicherte Schadensursache nennen. Weitere Beispiele sollten wir anhand des für Sie interessanten Tarifs herausarbeiten.
Der letzte Schliff
Die Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für Ihre Wohnungseinrichtung. Mit ihr heben Sie Ihren Hausratversicherungsvertrag auf die bestmögliche Stufe. Ob Ihnen ein möglichst hochwertiger Versicherungsschutz wichtig ist, können natürlich nur Sie selbst entscheiden. Bedenken Sie dabei jedoch auch, dass immer der Neuwert zur Erstattung angesetzt wird. Entsprechend hoch müssen Sie den Wert Ihrer Einrichtung ansehen. Für ein neues Auto wählen Sie automatisch auch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für Ihr sonstiges Eigentum? Wir können nur dazu raten, da viele Schadensereignisse nur mit dieser Deckungserweiterung abgesichert werden können. Es kann manchmal eine Kleinigkeit sein, die dafür verantwortlich ist, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht. Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein!
Wir hoffen, wir konnten Ihnen auf dieser Seite eine grundsätzliche Vorstellung vermitteln, weshalb die Basisgefahren evtl. nicht ausreichen, damit Ihnen hohe Kosten durch Schäden an Haus, Garagen und Nebengebäuden erspart bleiben.
Gerne beraten wir Sie, welche Gefahren für Ihr Haus realistisch sind. Wir nehmen uns sehr gerne die Zeit, einen angemessenen Schutz für Ihr Eigenheim aufzustellen.
Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – es lohnt sich!