Die wichtigsten Versicherungen zur Weihnachtszeit
Advent, Advent, ein Bäumlein brennt… Niemand wünscht es sich, doch gerade in der Weihnachtszeit lauern allerlei Risiken. Oft ist dann nicht klar, ob und welche Versicherung für den Schaden aufkommt. Wir stellen einige mögliche Situationen dar und erläutern welche Versicherungen im jeweiligen Fall hilfreich sein könnten.
Der Weihnachtsbaum brennt
Die ganze Familie genießt gemütlich das Weihnachtsessen, während im Hintergrund unbemerkt der Weihnachtsbaum von den Kerzen oder einer defekten Lichterkette in Brand gesetzt wird. Das ruiniert nicht nur das Weihnachtsfest sondern unter Umständen die gesamte Einrichtung der Wohnung oder das Eigenheim. Hier wäre eine Hausratversicherung sinnvoll, die für Schäden an der Einrichtung aufkommt. Für Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Aber: Wie bei allen Versicherungsfällen besteht kein voller Versicherungsschutz, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde. Wie das definiert wird, entscheidet die Versicherung oder notfalls ein Gericht.
Ein Gast verschüttet Glühwein auf dem Teppich
Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert: ein riesiger Weinfleck ist auf dem teuren Wohnzimmerteppich und lässt sich nicht mehr herauswaschen. Hat der Verursacher eine private Haftpflichtversicherung würde diese für den entstandenen Schaden aufkommen.
Aber: Ansprüche, die innerhalb der häuslichen Gemeinschaft (z. B. zwischen Ehepartnern) gegenseitig entstehen könnten, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Eisschlag vom Vordach
Im Winter bilden sich häufig lange Eiszapfen an Gebäudefassaden oder Schneeansammlungen auf Dächern. Fallen diese herunter, kann das Menschen schwer verletzen oder Fahrzeuge etc. beschädigen. Passiert das haftet der Hausbesitzer bzw. der Vermieter. Eine private Haftpflichtversicherung ist bei vermieteten Objekten nicht ausreichend. Aus diesem Grund ist für Vermieter und Hausbesitzer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung fast schon verpflichtend. Diese übernimmt Kosten für etwaige Schadenersatzansprüche und Reparaturen. Wer sein Wohneigentum selbst bewohnt, richtet sich im Schadensfall an die private Haftpflichtversicherung.
Unfall auf dem Weg zur Weihnachtsfeier
Unterwegs zur Weihnachtsfeier rutscht ein Mitarbeiter auf dem vereisten Boden aus und bricht sich ein Bein. Unfälle auf Betriebsfeiern sind durch die Berufsgenossenschaft versichert was auch für den Hin- und Rückweg dorthin gilt. Allerdings handelt es sich nur um eine Betriebsfeier, wenn das Unternehmen diese veranstaltet, fördert oder zumindest genehmigt. Die Veranstaltung muss außerdem für alle Mitarbeiter offen zugänglich sein.
Fazit
An Weihnachten können, wie zu jeder anderen Zeit im Jahr, eine Menge Unfälle passieren. Es gilt also, mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Sollte dann doch etwas passieren, bekommt man mit der richtigen Versicherung hoffentlich auch die angebrannten Weihnachtsgeschenke wieder ersetzt.
Diese Aufzählung ist ausschließlich beispielhaft und keinesfalls abschließend. Je nach Versicherer und Tarif kann es teils
deutliche Unterschiede im Versicherungsschutz geben.
Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – es lohnt sich!