Pedelecs und E-Bikes
Das gab es doch schon mal…
Pedelecs sind ein sehr schönes Beispiel dafür, dass gute Ideen immer wieder kommen. Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Erfindung der Neuzeit. Bereits 1896 kam das erste Modell dieser „Gattung“ auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen „Werner“ trug. Bis in die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- bzw. Landbild. Dann wurden sie nach und nach von den Kleinkrafträdern (Moped, Motorroller, etc.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyleräder erleben sie derzeit ihre Renaissance.
Ungebremster Megatrend
Etwa jedes zehnte in Deutschland verkaufte Fahrrad zählt zur Gruppe der Pedelecs bzw. E-Bikes. Wie es zu diesem etwas überraschenden Megatrend kam, kann niemand wirklich erklären – aber diese Fahrräder mit elektrischem Zusatzmotor scheinen sich im Straßenbild als feste Größe zu etablieren. Sind es derzeit überwiegend die „Silver Ager“, die diese bequeme Möglichkeit der Fortbewegung nutzen, entdecken zunehmend auch jüngere Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto. Über eventuell nötig werdenden Versicherungsschutz machen sich viele erst nach dem Kauf Gedanken. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? In den folgenden Abschnitten möchten wir gerne aufklären, was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt.
Was ist was?
Pedelecs (Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, solange dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Beträgt die abgegebene Leistung dieser Trethilfe nicht mehr als 250 Watt und endet die Unterstützung bei maximal 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten einhält, so bleibt dem Gefährt der Status des Fahrrades erhalten.
Im Gegensatz zu Pedelecs besitzen E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bereitstellen und eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreichen. Außerdem benötigen sie eine Betriebserlaubnis. Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. Der Einfachheit halber sprechen wir bei beiden „großen Rädern“ im Weiteren nur von E-Bikes.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Verkehrsunfall
Herr Meyer möchte sich ein Fahrrad mit Elektromotor kaufen. Er entscheidet sich für ein gebrauchtes Rad aus zweiter Hand, das er in einem Anzeigenportal entdeckt hat. Auf einer der ersten Fahrten gerät er durch eine Bodenwelle ins Schlingern und schrammt einen geparkten Pkw über die komplette Länge an. Die Fahrerin informiert auch gleich die Polizei, die den Schaden (geschätzt ca. 3.500 Euro) aufnimmt und dabei feststellt, dass es sich bei Herrn Meyers Rad um ein E-Bike mit einer (Motor-) Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelt, für das Versicherungspflicht besteht. Da er ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war, muss er nicht nur den verursachten Schaden aus eigener Tasche bezahlen, es wird auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet.
Akkuschaden
Frau Simon lagert ihr Pedelec über den Winter ein. Zuvor hat sie den Akku des Rads noch gut „leer gefahren“. Das war ein Fehler, da der Akku durch diese Tiefenentladung geschädigt wurde, wie sich im nächsten Frühjahr zeigt. Ein Ersatzakku kostet im Fachhandel knapp 400 Euro.
Diebstahl
Herr Stark fährt morgens regelmäßig mit dem E-Bike zum Bahnhof und von dort mit dem Zug zur Arbeit. Das Rad schließt er so lange ordentlich mit einer Kette an einem Fahrradständer ab. Als er eines Tage durch einen ausgefallenen Zug erst gegen 20 Uhr wieder zum Bahnhof kommt, findet er nur noch die zerschnittene Kette vor. Sein Rad wurde gestohlen. Ein neues kostet 2.000 Euro.
Bitte erst an den Versicherungsschutz denken!
Unsere drei Schadenbeispiele können natürlich nur beispielhaft für die Fülle möglicher Schadensszenarien stehen. Wir glauben aber, sie zeigen bereits ganz gut auf, dass es bei Rädern mit Elektromotor ohne nötigen Versicherungsschutz einige Probleme geben kann – vermeidbare Probleme! Auf den Folgeseiten möchten wir auf jedes Thema eingehen, über das Sie sich Gedanken machen sollten, bevor Sie die erste Fahrt mit Ihrem neuen Bike antreten.
Haftpflichtversicherung
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist. Die Privathaftpflichtversicherung kommt einem hier zuallererst in den Sinn. Aber in einigen Fällen reicht sie hier nicht aus.
Genügt die Privathaftpflichtversicherung für Pedelecs?
Das kann man für Pedelecs leider nur mit einem „teilweise vielleicht“ beantworten. Grundsätzlich bietet jede Privathaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind – hier sind eindeutig aber nur Räder ohne Zusatzmotor gemeint. Die meisten Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Dabei wird die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug haben darf, meist auf 6 km/h beschränkt – die Verfasser älterer Bedingungswerke hatten hier wohl vor allem Elektrorollstühle und ähnliches im Sinn. Weder die Regelung für ein normales Rad, noch die für besagte Fahrzeuge, passt so richtig zum Pedelec. Erst in neueren Bedingungswerken wurde dieses neue Haftpflichtproblem eindeutiger geregelt. Viele Anbieter nahmen Fahrräder mit Hilfsmotor (sofern nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) explizit in ihren Deckungsumfang mit auf. Andere erweiterten den Kreis der versicherten Fahrzeuge entsprechend, damit Versicherungsschutz für die Kunden geschaffen wird. Wir können daher pauschal nur raten, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, dass Versicherungsschutz auch für das neue Rad besteht.
Gerne übernehmen wir das für Sie!
Bei E-Bikes genügt eine Privathaftpflichtversicherung definitiv nicht!
Da E-Bikes auch ohne Pedalbetrieb fahren können, ist es nachvollziehbar, dass hier Regelungen für Kleinkrafträder greifen. Sie benötigen eine entspechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), müssen eine Prüfbescheinigung mitführen und benötigen natürlich auch ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“). All dies gilt ausdrücklich auch für die S-Pedelecs! Beide Radtypen fallen damit nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung! Bewegen Sie sich ohne Versicherungskennzeichen mit E-Bike oder S-Pedelec auf öffentlichen Straßen, begehen Sie damit einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Zusätzlich droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Rechtsschutzversicherung
Da sie das thematische Gegenstück zur Haftpflichtversicherung ist, möchten wir an dieser Stelle kurz auf die Rechtsschutzversicherung eingehen. Sie übernimmt die anfallenden Kosten eines Rechtsstreits, wenn Sie z. B. nach einem Unfall Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen müssen. Wenn Sie bereits einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der auch einen Verkehrs-Rechtsschutz enthält, sind Sie auch auf Ihrem Bike versichert. Man weiß ja nie, was einem im Straßenverkehr so zustößt.
Wie können Sie das Rad selbst gegen Schäden versichern?
Ein neues „Elektro-Fahrrad“ ist nicht gerade billig – speziell der Akku schlägt als Ersatzteil schnell mit einigen hundert Euro zu Buche. Es wundert uns nicht, dass wir von Kunden oft gefragt werden, wie man sich gegen Schäden versichern kann. Hier gibt es gleich eine Reihe verschiedener Möglichkeiten.
Hausratversicherung
Zumindest die langsameren Pedelecs sind grundsätzlich bereits über die Hausratversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und – sofern gewählt – auch gegen Elementarschäden wie z. B. Überschwemmung versichert. Voraussetzung für die Regulierung eines Diebstahls ist grundsätzlich
aber, dass sich das Rad zum Schadeneintritt in einem geschlossenen Gebäude befand. Der einfache Diebstahl, wenn man unterwegs ist, lässt sich bei den meisten Versicherern auch für die Pedelecs einschließen. Spezieller – von einer Hausratversicherung – Schutz wird am Versicherungsmarkt in Form von Fahrradversicherungen
geboten.
Fahrradversicherung für Pedelecs
Fahrradversicherungen bieten in der Regel einen deutlich umfangreicheren Schutz, bei dem auch an den aktiven Gebrauch eines Rads gedacht wurde. Auch Schäden am Akku oder Motor lassen sich so hervorragend mit absichern. Da sich der Versicherungsumfang der verschiedenen Anbieter unterscheiden kann, möchten wir hier beispielhaft nur einige wesentliche Punkte aufgreifen.
- Fall- oder Sturzschäden
- Schäden durch Unfälle
- Vandalismus
- Schäden durch Tiefenentladung des Akkus
Je nach Anbieter und Tarif kann sich der Versicherungsschutz auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör wie z. B. Helm, Kindersitz, Trinkflasche, etc. erstrecken. Dieser umfangreiche Schutz ist für alle Arten von Fahrrädern mit Elektromotor erhältlich.
Teilkaskoversicherung für E-Bikes
Wie eingangs erwähnt, sind die „schnellen Räder“ versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen führen. Neben der Haftpflicht bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, auch eine Teilkaskoversicherung mit einzuschließen – vereinzelt auch mit Sondereinschluss eines gesonderten Akku- und Motorschutzes. Diese Teilkaskoversicherung umfasst die Gefahren Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Haarwild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren).
Welche sonstigen Versicherungen sind noch zu empfehlen?
Räder haben auch heute noch keine Knautschzone. Wer mit dem Pedelec oder E-Bike unterwegs ist, für den besteht immer ein großes Risiko, einen Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen zu erleiden. Es empfiehlt sich daher, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese leistet nicht nur beim Gebrauch von Fahrzeugen, sondern 24 Stunden am Tag bei allen täglichen Aktivitäten. Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach. Kern des Schutzes ist eine von Ihnen individuell festlegbare Invaliditätsleistung, die entsprechend der erlittenen Invalidität Kapital ausschüttet, mit dem Sie Ihren gewohnten Lebensraum Ihren neuen Bedürfnissen anpassen können (z. B. behindertengerecht umgebauter Pkw, Rollstuhlrampen, Treppenlifte, spezielle Prothesen,…).
Interesse geweckt? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – es lohnt sich!