Brrrrrrrrrrräääääng-däng-däng-dääng-däääng-dääänggg

Moped-Rollersaison 2016/2017

Auch in diesem Jahr beginnt im März wieder eine neue Mopedsaison.

Für Mopeds, Roller und Mofas benötigen Sie ein aktuelles Versicherungskennzeichen – leicht motorisierte Quads, motorisierte Krankenfahrstühle, Pedelecs, etc. übrigens auch.

In diesem Jahr ist das Kennzeichen GRÜN gefärbt.

Das erleichtert den Gesetzeshütern die Arbeit „Versicherungssünder“ zu erkennen. Es ist mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu rechnen wenn man ohne gültiges Kennzeichen erwischt wird. In vielen Fällen ist ein Kennzeichen kostengünstiger. Ohne Kennzeichen kann es Strafen wie Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedeuten, Führerscheinentzug und sechs Punkte in Flensburg.

Genauso wenig zu empfehlen ist es das Moped zu frisieren. Dadurch ist man ohne Versicherungsschutz unterwegs, weil die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn nur der Mofa-Führerschein vorhanden ist (höhere Maximalgeschwindigkeit = andere Fahrzeugklasse), gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist ein weiterer Punkt, der zu den genannten Unannehmlichkeiten hinzu kommt, denn es kann eine Sperre nach sich ziehen bis der Führerschein gemacht werden kann. Es ist auch von einer Verschärfung (z.B. „Idiotentest“) auszugehen.

Deshalb ist es für Eltern empfehlenswert, die fahrbaren Untersätze ihrer Kinder im Auge zu behalten. Über eine Rechtsschutzversicherung können diese Probleme abgesichert werden. Das die Strafe entfällt, verhindert diese zwar nicht – sie hilft aber dabei, dass die Strafe milder ausfällt.

Rollerkennzeichen gibt es bei uns!