Die Bauleistungsversicherung

Die BLV richtet sich an alle Bauherren und Bauträger/ Bauunternehmer.
Eine Bauleistungsversicherung versichert alle Lieferungen und Leistungen eines Neu- oder Umbaus des im Versicherungsschein bestimmten Gebäudes.

Weitere Versicherbare Leistungen sind:

  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind

Ganz besonders am Rohbau können sich Schäden durch Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus oder Ungeschicklichkeit verheerende Auswirkungen haben da nicht nur Zeitpläne in Verzug geraten sondern auch erhebliche Mehrbelastungen bei der Finanzierung entstehen können.

Abgedeckt durch die Bauleistungsversicherung sind Schäden die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können:

  • Elementar ereignisse (Sturm, Hagel, ungewöhnlich heftige Niederschläge)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Handwerker
  • Vandalismus

Zusätzlich versicherbare Gefahren sind z.B.:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Hochwasserschäden
  • Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Bestandteilen
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung von Altbausubstanzen

Im Schadensfall ersetzt der Versicherer die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Schadenseintritt. Wenn vereinbart werden auch Schadenssuch-, Schadensminderungs- und Aufräumkosten ersetzt. Versicherungsschutz besteht hierbei nur auf der Baustelle also innerhalb des Grundstückes auf dem das Gebäude errichtet wird.

Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus den Gesamtherstellungskosten für das Bauvorhaben inklusive Eigenleistungen ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten. Da der Hausbau nicht nur Risiken für den Bauherren selbst birgt, sondern dieser natürlich auch die Verantwortung für die den ausreichenden Schutz auf der Baustelle trägt, ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Wurde eine mögliche Gefahrenquelle übersehen und kommt jemand dadurch zu Schaden haften Sie als Bauherr in unbegrenzter Höhe.

Nach der Fertigstellung sind eine Wohngebäude-, eine Hausratversicherung sowie eine Glasversicherung empfehlenswert.